Die regionale Veterinär und Lebensmittelbehörde in Nitra legt die Veterinärbedingugnen für die Pferde bei Sport- und Zuchtveranstaltungen im Nationalgestüt wie folgt fest:
- Alle Pferde müssen registriert sein und haben den Ausweis (Pferdepass) ausgestellt
- Die Pferde aus dem Ausland müssen von einem Gesundheitszeugnis (Amtblatt der EU) Modell L 192/11 begleitet sein
- Die Pferde, die an Sport oder Zuchtveranstaltungen teilnehmen, müssen an einem zugelassenen Arbeitsplatz, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als 6 Monate ist, einer serologischen Untersuchung auf infektiöse Anämie bei Pferden (IAE) unterzogen werden. Das Datum der klinischen Untersuchung ist im Begleitdokument oder in der Gesundheitskarte oder im Ausweis (Pferdepass) des Pferdes festzuhalten. Gleichzeitig muss für die Tiere eine Tetanus und Influenza – Impfung im Ausweis (Pferdepass) bestätigt werden.